Mann sucht Flug online über Tablet

Durch die Corona-Krise wurden sehr viele Flüge seitens der Fluggesellschaften annulliert.

In diesen Fällen ist es rechtlich eindeutig, dass Ihnen als Fluggast eine Erstattung des gesamten Ticketpreises zusteht. Dennoch reagieren die betroffenen Fluggesellschaften auf die Rückforderungsverlangen der Kunden teilweise überhaupt nicht oder verweisen auf die Annahme eines Gutscheins. Dieses Vorgehen wählen auch manche Anbieter von Pauschalreisen. Die Rechtslage ist eindeutig, möchte der Passagier/Reisende keinen Gutschein, darf er die volle Erstattung des Reisepreises verlangen und kann diese notfalls auch durchsetzen.